
Nutzen Sie die Gelegenheit und ab 1. September bis 30. Oktober 2026. Füllen Sie die Anträge auf Fördermittel aus im Rahmen der Maßnahme „Entwicklung kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe“.
Landwirte können erhalten bis zu 80.000 EUR Förderung, wobei bis zu 65 % förderfähige Ausgaben. Die Förderung für Junglandwirte kann in bestimmten Fällen sogar bis zu 80 %.
Die wichtigste Voraussetzung – der Betrieb Der VED muss zwischen 16.001 und 30.000 Euro liegen. Der Antragsteller muss außerdem mindestens 1 Jahr, und zwar mindestens 50 % der Gesamteinnahmen müssen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, der Verarbeitung oder dem Verkauf von Erzeugnissen stammen.
Wir helfen Ihnen dabei, die für Ihren Betrieb am besten geeignete Technik auszuwählen!
Nutzen Sie die Förderung und erwerben Sie:
Fordern Sie ein Angebot für die gewünschte Technik an!
Für ein Angebot oder Hilfe rufen Sie bitte an +370 37 430191 oder füllen Sie die folgende Anfrage aus:






























