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Wie bereitet man ein Chemikaliensprühgerät auf die Inspektion vor?

Wie bereite ich das Spritzgerät für die Inspektion vor?

Mit der zunehmenden Beliebtheit der Minimalbodenbearbeitung steigt seit einigen Jahren auch die Nachfrage nach chemischen Spritzgeräten in Litauen. Je nach den Möglichkeiten des jeweiligen Betriebs entscheiden sich einige für den Kauf neuer Spritzgeräte, andere wiederum für den Gebrauchtmarkt. Beim Kauf eines gebrauchten Spritzgeräts ist nicht nur die sorgfältige Prüfung des technischen Zustands, sondern auch ein gültiges TÜV-Zertifikat wichtig. Aufgrund der steigenden Nachfrage bieten wir ab der Saison 2020 landwirtschaftlichen Betrieben die technische Prüfung und Registrierung chemischer Spritzgeräte an. Wir prüfen und registrieren Spritzgeräte in ganz Litauen und stellen die erforderlichen Zertifikate aus.

Wir erstellen eine Checkliste mit wichtigen Informationen. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Informationen darüber, was bei der Inspektion geprüft wird.

• Wie oft sollte die Inspektion durchgeführt werden?
Eine technische Überprüfung der Spritze ist vorgeschrieben und muss alle fünf Jahre, ab dem 1. Januar 2020 alle drei Jahre durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind neue Spritzen, die nach ihrer Zulassung maximal fünf Jahre lang ohne technische Überprüfung verwendet werden dürfen.

• Wie bereite ich das Spritzgerät für die Inspektion vor?
– Das Spritzgerät muss in einem guten technischen Zustand sein;
– Zur Inspektion muss das Spritzgerät innen und außen gewaschen werden;
– Der Haupttank für Frischwasser ist zu 2/3 gefüllt.

• Was wird bei einer Spritzeninspektion überprüft?
Bevor Sie eine technische Inspektion der Sprinkleranlage durchführen, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Punkte zu überprüfen:

1. Sprühgeräte müssen zuverlässig funktionieren und eine genaue Dosierung und Verteilung der Pflanzenschutzmittel gewährleisten.
2. Sprühgeräte müssen über eindeutige Identifikationszeichen (Hersteller, Modell, Seriennummer, Herstellungsjahr) und Informationsaufkleber (Verwendung von Sicherheitsmaßnahmen, Chemikalienmischer, Frischwassertank usw.) verfügen.
3. Die Konstruktion der Spritzgeräte muss ein sicheres Befüllen, Entleeren und Reinigen des Spritzgeräts ohne Leckagen sowie eine Kontrolle und Möglichkeit zum Anhalten vom Arbeitsplatz des Bedieners aus gewährleisten.
4. Das Spritzgerät muss über einen Behälter für sauberes Wasser für den Bedarf des Bedieners verfügen.
5. Das Spritzgerät muss über einen Frischwassertank verfügen, damit das Innere des Tanks und andere Teile des Spritzgeräts im Freien gewaschen und das verbrauchte Wasser im Freien versprüht werden kann.
6. Das Sprühgerät muss über ein Ventil verfügen, um zu verhindern, dass bei Reparaturen an Pumpe und Rohrleitungen Lösung aus dem Tank austritt.
7. Die Schutzvorrichtungen für Zapfwellenantrieb und Eingangskupplung müssen ordnungsgemäß installiert sein und dürfen keine sichtbaren Anzeichen von Verschleiß oder Verformung aufweisen.
8. Die Pumpenleistung muss mindestens 90 Prozent der vom Spritzenhersteller angegebenen Nennfördermenge betragen und es dürfen keine deutlich sichtbaren Druckpulsationen auftreten.
9. Das in der Pumpendruckleitung eingebaute Sicherheitsventil muss zuverlässig funktionieren und den maximal zulässigen Druck mit einer Abweichung von nicht mehr als 20 Prozent gewährleisten.
10. Während des Spritzens muss das Rührwerk in Betrieb sein, um eine gleichmäßige Konzentration der Lösung im gesamten Tank sicherzustellen. Bei Nenndrehzahl der Zapfwelle und halb gefülltem Tank muss die Durchmischung der Flüssigkeit deutlich sichtbar sein.
11. Der Tank und der Deckel der Einfüllöffnung müssen dicht sein und in der Einfüllöffnung muss sich ein Filtersieb befinden.
12. Der Tank muss über eine gut sichtbare Füllstandsanzeige (Skala) für die Lösung verfügen.
13. Wenn die Spritze mit vom Hersteller vorgesehenen Vorrichtungen zum Einfüllen von Pflanzenschutzmitteln und zum Reinigen ihrer Behälter ausgestattet ist, müssen diese funktionsfähig sein.
14. Die Befülleinrichtung der Spritze muss, sofern konstruktionsbedingt vorgesehen, über ein Rückschlagventil verfügen.
15. Sämtliche Druckmess-, Regel- und Überwachungseinrichtungen müssen funktionsfähig und dicht sein sowie den in der technischen Anleitung der Sprinkleranlage angegebenen Eigenschaften entsprechen.
16. Alle Druckregel- und -steuereinrichtungen müssen bei Nenndrehzahl der Pumpe eine Druckschwankung von höchstens 5 % gewährleisten. Der Druck muss nach dem Aus- und Wiedereinschalten der Sprühanlage unverändert bleiben.
17. Das Bedienfeld muss so angebracht sein, dass der Bediener die Instrumente sehen und das Spritzgerät steuern kann.
18. Die Skalenwerte des Manometers müssen über dem angegebenen maximalen Druck liegen, der von der Spritze erzeugt wird. Bei einem Betriebsdruck der Spritze von bis zu 5 bar darf der Skalenwert des Manometers 0,2 bar nicht überschreiten.
19. Der Mindestdurchmesser des Manometerkörpers muss 63 mm betragen und der Manometerfehler darf ±0,2 bar nicht überschreiten.
20. Andere Geräte, insbesondere Durchflussmesser, die zur automatischen Regelung der Sprührate verwendet werden, dürfen einen Fehler von höchstens 5 Prozent des Messwerts aufweisen.
21. Das Rohr- und Schlauchsystem muss dicht sein und so ausgelegt sein, dass es dem maximal zulässigen Betriebsdruck standhält und sicherstellt, dass alle Düsen ausreichend und gleichmäßig mit Reinigungslösung versorgt werden.
22. Schläuche dürfen nicht geknickt, eingeklemmt oder beschädigt sein. Schläuche müssen während des Betriebs sicher befestigt sein und dürfen weder andere Teile der Spritze behindern noch besprüht werden.
23. In Saug- und Druckleitungen muss mindestens ein Filter vorhanden sein. Die Filter müssen dicht und unbeschädigt sein. Düsenfilter gelten nicht als Druckleitungsfilter. Vorhandene Filterverschmutzungsanzeigen müssen funktionsfähig sein.
24. Der Balken muss gerade, ungebogen und in alle Richtungen stabil sein.
25. Wenn der Balken länger als 10 m ist, muss ein Mechanismus vorhanden sein, der seine Position verriegelt und den Balken nach dem Kontakt mit einem Hindernis in seine ursprüngliche Position zurückbringt.
26. Der Abstand zwischen den Düsen und der zu besprühenden Fläche muss gleich sein. Eine geringfügige Abweichung ist zulässig: Der Abstand zwischen den Düsen und der zu besprühenden Fläche darf um ± 10 cm oder 1 % der Arbeitsbreite einer Spritzenhälfte variieren.
27. Während des Betriebs dürfen die Teile des Sprühgeräts nicht besprüht werden.
28. Bei einer Arbeitsbreite der Feldspritze von 10 m und mehr müssen die Enden des Gestänges mit Schutzvorrichtungen für die Randdüsen versehen sein, die diese vor Beschädigungen beim Aufsetzen des Gestänges auf die Bodenoberfläche schützen.
29. Die horizontalen oder vertikalen Klapp- und Hebevorrichtungen des Balkens müssen funktionsfähig sein.
30. Die Dämpfungseinrichtungen für Balkenschwingungen und Neigungsausgleich müssen funktionsfähig sein.
31. Es müssen einzelne Teilbreiten des Düsengestänges zu- bzw. abschaltbar sein.
32. Alle Düsen, ihre Filter und Tropfstoppventile im Sprühgerät müssen miteinander kompatibel sein und die Düsentypen und -größen dürfen sich nicht unterscheiden.
33. Nach dem Stoppen der Flüssigkeitszufuhr zu den Düsen dürfen diese nach 5 Sekunden nicht mehr tropfen.
34. Der Leistungsfehler jeder Düse darf 5 % gegenüber dem Durchschnitt oder 15 % der vom Hersteller angegebenen Düsenleistung nicht überschreiten.
35. Wenn das Spritzgerät mit einem Ventilator mit Luftzufuhrkanälen ausgestattet ist, muss dieser in gutem Zustand sein und eine stabile und zuverlässige Luftstromzufuhr gewährleisten.

Wenn Sie Fragen zur Spritzenprüfung haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Serviceabteilung:  +370 612 15111 oder per E-Mail service@agroteka.lt

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Bodenbearbeitung, Aussaat, Spritzen, Düngemittelhandhabung, Futterzubereitung, Fütterung und andere landwirtschaftliche Maschinen. Getreide, Präzisionslandwirtschaftsgeräte.

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Aussaat, Futterzubereitung und andere landwirtschaftliche Dienstleistungen für Bauernhöfe und Unternehmen. Wir bieten sie in ganz Litauen mit eigener Ausrüstung und eigenem Personal an.

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